Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Emre Kayali (Einzelgewerbe) liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Emre Kayali (Einzelgewerbe) und ihrem Vertragspartner zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Alle Angebote von Emre Kayali (Einzelgewerbe) sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Abgabedatum.
(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, soweit nicht anders vereinbart. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
(3) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.
(4) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann Emre Kayali (Einzelgewerbe) Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Emre Kayali (Einzelgewerbe) auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.
(5) Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung oder Mahnung von Emre Kayali (Einzelgewerbe) bedarf, nach 30 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(1) Emre Kayali (Einzelgewerbe) erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Branding, Onlinemarketing, Kundenakquise, Videoproduktion, Webdesign, Webentwicklung sowie Social Media. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Emre Kayali (Einzelgewerbe) dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Emre Kayali (Einzelgewerbe), bleibt der Vergütungsanspruch von Emre Kayali (Einzelgewerbe) unberührt.
(3) Emre Kayali (Einzelgewerbe) ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(5) Werbeplattformen wie Google sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Emre Kayali (Einzelgewerbe) nicht verantwortlich.
(6) Die vereinbarte Vergütung enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(7) Emre Kayali (Einzelgewerbe) garantiert keine konkrete Anzahl an Kunden-, Mitarbeiter- oder Patientenanfragen, Views und Followern und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(1) Die von Emre Kayali (Einzelgewerbe) erstellten Werke (Texte, Konzepte, Strategien, Designs etc.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.
(2) Das Urheberrecht verbleibt bei Emre Kayali (Einzelgewerbe). Übertragen werden dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Emre Kayali (Einzelgewerbe).
(4) Emre Kayali (Einzelgewerbe) bleibt in jedem Fall berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden.
(1) Die von Emre Kayali (Einzelgewerbe) erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(2) Liegt ein Mangel vor, den Emre Kayali (Einzelgewerbe) zu vertreten hat, kann Emre Kayali (Einzelgewerbe) nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit.
(3) Schadensersatzansprüche gegen Emre Kayali (Einzelgewerbe) sind auf den Auftragswert begrenzt.
(4) Emre Kayali (Einzelgewerbe) haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Emre Kayali (Einzelgewerbe) unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Standort von Emre Kayali (Einzelgewerbe).
(2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung nahekommende Regelung zu ersetzen.
Stand: 17.02.2026